(Il)legalität militärischer Gewalt: Aushandlung der Verhältnismäßigkeit zwischen militärischer Möglichkeit und Notwendigkeit

(Il)legalität militärischer Gewalt: Aushandlung der Verhältnismäßigkeit zwischen militärischer Möglichkeit und Notwendigkeit

Organizer(s)
Frank Reichherzer / Henning de Vries, Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr (ZMSBw), Potsdam
Location
Potsdam
Country
Germany
Took place
Digital
From - Until
12.10.2022 - 14.10.2022
By
Folke Wulf, Hamburg

Sind die Kampfhandlungen in der Ukraine eine legale militärische Aktion? Ist dies überhaupt ein Krieg? Und sind die Mittel, mit denen sie auf allen Seiten geführt werden, anerkannt und legal? Die Frage nach Legalität und Illegalität militärischer Gewalt ist eine grundsätzliche Erwägung vor, während und nach gewaltsamen Konflikten und hat maßgeblichen Einfluss auf die historische Forschung und die Geschichtsschreibung. Auf der 61. Internationalen Tagung für Militärgeschichte (ITMG) wurde dieses Feld interdisziplinär und vielfältig beleuchtet.

Schon im einleitenden Grußwort stellte Heiko Biehl (Potsdam) die Aktualität des Oberthemas heraus und betonte gleichsam die historische Tiefendimension, die ein disziplinenübergreifendes Vorgehen erfordern. In diesem Sinne fuhren die Organisatoren der Tagung fort. Frank Reichherzer (Potsdam) ordnete die Tagung in das Leitthema „Militär und Gewalt“ des ZMSBw ein, indem er die Grauzonen militärischer Gewaltsamkeiten als Untersuchungsgegenstände konturierte. Henning de Vries (Potsdam) betonte die rechtssoziologische Dimension, die untersucht, wie die Völkerrechtsordnung militärische Gewalt und ihre Ausübung behandelt und kodifiziert. Beide machten deutlich, dass das Spannungsfeld von Legalität und Illegalität militärischer Gewalt sich ständig in Aushandlung befindet und seine Untersuchung weitergreifende Ergebnisse verspricht.

Den Auftakt zur Diskussion lieferten LOTHAR BROCK und HENDRIK SIMON (Frankfurt am Main) mit den Ergebnissen des von ihnen herausgegebenen Sammelbandes „The Justification of War and International Order. From Past to Present“. Sie vertraten die drei Thesen, dass die Geschichte des Krieges immer auch dessen Rechtfertigung und Kritik umfasse, dass in Kriegsdiskursen immer über internationale Normen der Gewaltanwendung gestritten wird und dass im Diskurs der Gewaltrechtfertigung sowohl Konstanten als auch durch die Zeit bedingte Veränderungen auszumachen sind. ANUSCHKA TISCHER (Würzburg) zeigte auf, dass Fürsten der frühen Neuzeit eine Kommunikations- und Wertegemeinschaft in Bezug auf die Anwendung militärischer Gewalt konstituierten, die bis heute nachwirkt. MILOŠ VEC (Wien) untersuchte die vertragliche Ächtung der Nutzung von Giftgas und die Rechtfertigungsargumentationen für den Bruch dieser Verträge ab 1915. Anhand beider Vorträge wurden die drei eingangs formulierten Thesen beispielhaft belegt.

Die Podiumsdiskussion war geleitet von Impulsvorträgen. Der rechtssoziologische Ansatz trägt laut ALFONS BORA (Bielefeld) auf zwei Weisen zum Oberthema bei: 1. im Sinne der Wissenschaftskontrolle: Wie geht man mit sicherheitsempfindlichem Wissen um? und 2. durch die Frage der Auslegung von Verfassungs- und Völkerrecht. Besonders der zweite Schwerpunkt wurde in den folgenden Beiträgen und auch auf dem Podium deutlich. CHRISTIAN MARXEN (Heidelberg) legte seinen Fokus auf verfassungs- und völkerrechtliche Fragen zu Einsätzen und machte diese an Beispielen deutlich. So sei etwa die Anti-IS-Koalition verfassungsrechtlich schwer haltbar, da es sich nicht um ein System zur kollektiven Selbstverteidigung handele. Es sei völkerrechtlich eine Grauzone, da unsicher ist, ob es ein Recht auf militärische Selbstverteidigung gegen nichtstaatliche Akteure gibt. HANS PETER KRIEMANN (Potsdam) zeigte auf, dass die Richtlinien für die Anwendung militärischer Gewalt im deutschen Afghanistaneinsatz nicht der Einsatzrealität entsprachen und sich deutlich von denen der Partnernationen, die unter gleichen Bedingungen operierten, unterschieden. Die Konsequenz des normativen Dissenses über die Legalität der Anwendung militärischer Gewalt war, dass im deutschen Fall die Entscheidung auf die Ebene der Soldaten durchgereicht wurde. JEANNINE DROHLA (Berlin), Referentin im Bundesministerium der Verteidigung, machte deutlich, dass Einsätze nicht nur aus der juristischen Perspektive gedacht werden dürfen, indem sie juristische Grauzonen beschrieb und an Beispielen vorstellte. Ein Schwerpunkt in der juristischen Bearbeitung von Einsätzen ist zudem die Austarierung verschiedenster Akteure, von der Politik über die Bundeswehr bis zur Kultur des Einsatzlandes.

Das zweite Panel behandelte den globalen Diskurs der Legalität militärischer Gewalt und die Institutionalisierung des humanitären Völkerrechts. CHRISTOPHER DAASE (Frankfurt am Main) rückte Sanktionskriege in das Zentrum seiner Überlegungen. Seine These lautete, dass keine Einigkeit bei der Frage herrsche, wie auf gravierende Verletzungen internationaler Normen zur Anwendung von Gewalt reagiert werden sollte. Daase belegte diese These anschaulich an der Praxis von Sanktionskriegen, die er als keine normative Praxis identifizierte, jedoch anmerkte, dass es einige Präzedenzfälle gibt, in denen die Erhaltung internationaler Normen hierdurch erreicht und die internationale Ordnung stabilisiert wurde. HENNING DE VRIES (Potsdam) behandelte Widersprüche von internationaler Politik und Humanitärem Völkerrecht, die besonders vor dem aktuellen Krieg in der Ukraine wieder deutlicher zutage treten. Er folgerte, dass kommunikative Widersprüche bis heute die Weiterentwicklung des Humanitären Völkerrechts anregen. MARKUS THURAU (Potsdam) ergänzte das Thema mit seinem Vortrag über die innerkirchliche Diskussion um den „gerechten Krieg“, der als Lehre aus dem kirchlichen Verständnis erst im Kalten Krieg im Kontext von Atomwaffen und deren Zerstörungskraft verschwand und durch die Lehre vom „gerechten Frieden“ ersetzt wurde. Hier zeigen sich Kontinuitäten in das Zeitalter der Weltkriege mit seinen Massenvernichtungswaffen und dem industriellen Töten. Deutlich wird, dass zur Aushandlung der (Il-)Legalität militärischer Gewalt verschiedene Bewertungssysteme und Weltsichten herangezogen werden können.

Die Anwendung von militärischer Gewalt und Gewalt im militärischen Kontext mit der militärischen Notwendigkeit als Rechtfertigungsargumentation war der Fokus des dritten Panels. DAVID HAGER (Amiens) stellte mit seinem Vortrag über die Diskussion von Städtebombardierungen in der französischen Presse während des Ersten Weltkrieges anschaulich die Legitimationsargumentation vor, die sich propagandistisch bei jeder Kriegspartei finden lässt: Der Feind bombardiert aus Boshaftigkeit und gegen die wehr- und schuldlose Zivilbevölkerung, wir bombardieren nur militärische Ziele und aus der absoluten militärischen Notwendigkeit heraus, dass dies den Krieg verkürzt. DANIEL GUNZ (Wien) untersuchte Körperstrafen im Österreichisch-Ungarischen Heer des Ersten Weltkrieges und stellte heraus, dass solche zwar in engem Rahmen zugelassen waren, aber nicht selten schärfer ausgeführt wurden und bleibende Schäden hinterließen. Gerechtfertigt wurde dies mit dem Erhalt der militärischen Ordnung, besonders hinter der Front. JEAN-MICHEL TURCOTTE (Mainz) stellte die Entwicklung der Genfer Konvention(en) 1864–1949 im Hinblick auf die zunächst geringe, allmählich aber stärker werdende Teilnahme von Offizieren als militärischen Vertretern vor.

In Panel vier stellte die DFG Forschungsgruppe „Illegitimate Military Violence from the Early Modern Period to the Second World war“ ihren eigenen wissenschaftlichen Schwerpunkt vor. SÖNKE NEITZEL (Potsdam) zeigte auf, dass bisher hauptsächlich irreguläre Verbände sowie Deutschland und Österreich auf illegitime militärische Gewalt in Form von Kriegsverbrechen erforscht wurden. Diesen Zugang auf andere Nationen zu erweitern hat sich die Forschungsgruppe zum Ziel gesetzt, um die internen Aushandlungsprozesse, -diskurse und -praktiken außerhalb der deutschen Streitkräfte und bei regulären Armeen breiter zu erforschen. Zentral ist dabei auch die Frage, ob in den verschiedenen Staaten eigene Gewaltkulturen entwickelt wurden, oder ob dies ein Phänomen ist, das sich nur in bestimmten Verbänden entwickelt hat. GUNDULA GAHLEN (Berlin) stellte in diesem Kontext ihre Untersuchung zur Behandlung von Kriegsgefangenen durch die französische Armee zwischen 1792 und 1815 vor, ALEX KAY (Potsdam) Gewalt gegen Kriegsgefangene oder sich ergebende deutsche Soldaten durch kanadische und britische Soldaten an der Westfront 1914–1918. Beide verdeutlichten die Vielfältigkeit und Eigenheiten dieser Aushandlungsprozesse in den untersuchten Heeren.

Wie kommt es zur Inkaufnahme von oder klaren Befehlen zur Übertretung der legalen Grenzen militärischer Gewalt? Panel fünf zeigte, dass Zeitmangel ein einflussreicher Faktor ist, der durch die Anwendung illegaler militärischer Gewalt gemindert oder neutralisiert werden soll, indem diese vermeintlich schneller oder ressourcensparender zum Ziel führt. Diesem Komplex widmete sich die DFG-Forschungsgruppe „Gewalt-Zeiten“. OLGA STURKIN (Hamburg) beschrieb die Belagerung von Leningrad 1941–1944 unter diesem Aspekt und argumentierte, dass auf deutscher Seite Mangel an Zeit zur Entgrenzung und damit Hungerterror gegen die Zivilisten in der Stadt geführt hat. FRANZISKA QUAAS (Hamburg) beleuchtete die Italienfeldzüge Friedrich Barbarossas und stellte fest, dass die Heeresordnungen, die das Verhalten der heterogenen Kontingente regelten, bereits vor dem Feldzug als Resultat von Konflikten unter diesen erlassen wurden. Während der Feldzüge wurden Regelungen zur Koordination, beispielweise von Brandschatzung, hinzugefügt, da zu frühes Brandschatzen wiederholt dazu führte, dass Werte und Beute verloren gingen. THERESIA RAUM (Hamburg) referierte über die Aushandlung von Verhältnismäßigkeit von exzessiver militärischer Gewalt im Zuge der römischen Expansion. Sie stellte die These auf, dass Gewaltexzesse oft ihren Grund in politisch konstruierten Zeitzwängen hatten. Gewalt bewegte sich hier im Spannungsfeld von temporalen Zwängen der Feldherren, festen Regeln und situativ aushandelbaren Normerwartungen. Raum verdeutlichte ihre These am Beispiel des römischen Feldherren Galba, der um 150 v. Chr. im heutigen Spanien mehrere tausend gefangene Lusitanier töten ließ: Seine Amtszeit neigte sich dem Ende, daher musste er schnell einen Sieg einfahren, um von seinem Kommando politisch maximal profitieren zu können. Daher findet sich extreme Gewalt in der römischen Republik vornehmlich am Ende von Amtszeiten.

Gerade für die Bundeswehr ergaben und ergeben sich in der Praxis immer wieder Probleme mit Legalität und Illegalität militärischer Gewalt, was Panel sechs thematisierte. Im deutschen gesellschaftlichen Diskurs über den Einsatz von militärischer Gewalt wird immer wieder unterstellt, die Deutschen seien mehrheitlich Pazifisten, was, wie PHILIPP MÜNCH (Potsdam) zusammenfasste, in die Erwägungen zur juristischen Regelung des Afghanistaneinsatzes einfloss, der lange demonstrativ nicht als Krieg bezeichnet wurde. JOHN WYATT MATLACK (Regensburg) beleuchtete diesen Diskurs weiter am Beispiel der Inkaufnahme von „Manöverschäden“ bei Großmanövern in Deutschland in den 1950er- und 60er-Jahren. Zur Rechtfertigung wurde die Verteidigung nicht etwa Deutschlands, sondern nur des westlichen Bündnisses insgesamt akzeptiert. Auch am Beispiel des Afghanistaneinsatzes wurde die Grundannahme der mehrheitlich pazifistischen Bevölkerung von politischer Seite aufgenommen und in die rechtliche Regelung für die Anwendung von Gewalt übersetzt, mit den bekannten Problemen. TIMO GRAF (Potsdam) stellte hingegen mit einem sozialwissenschaftlichen Ansatz fest, dass die deutsche Gesellschaft zwar eher pazifistisch ist, dass gut begründete Einsätze jedoch große Zustimmung erfahren können.

Panel sieben stellte heraus, dass die Ausführung ausufernder Gewalt meist Strukturen unterliegt, die dies zulassen oder gar fördern. Für die japanischen Streitkräfte im Zweiten Weltkrieg stellte TINO SCHÖLZ (Berlin) fest, dass Rechtsverstöße innerhalb des Heeres härter geahndet wurden als beispielsweise solche gegen chinesische Zivilisten. URS ZACHMANN (Berlin) führte dies weiter aus: Rechtspflege wurde hauptsächlich aus der Absicht betrieben, die Ehre und Disziplin der Armee zu erhalten, was schon der geringe Personalansatz zeigt, nach dem sechs Offiziere für die Rechtsbearbeitung einer Armee (200.000 Mann) zuständig waren. Dieser winzige Personalkörper führte dazu, dass japanische Offiziere oft auf sich selbst gestellt waren oder freie Hand in der Rechtsprechung hatten und begründeten in mehreren Fällen Gewaltexzesse, wie KELLY MADDOX (Berlin) für die Andamanen und Nicobaren zeigte. Auch der Fokus auf die Ehre und Disziplin der Armee führten dazu, dass Vergehen innerhalb der Armee härter bestraft wurden als Vergehen außerhalb.

Mit der Etablierung postheroischer Gesellschaften sind auch neue Strategien der Kriegsführung aufgekommen, die ihrerseits (Il-)Legalität von militärischer Gewalt diskutieren, wie Panel acht beleuchtete. KATHARINA KUKUK (Bonn) zeigte, dass im Feld zwischen heroischer Gemeinschaft und postheroischer Gesellschaft die Art und Weise der Kriegsführung verändert wird. Das persönliche Opfer des Helden zählt nicht mehr viel im modernen Krieg und delegitimiert das klassische Heldenbild, wie zurzeit am Beispiel Russlands im Ukrainekrieg zu sehen ist. Mit der zunehmenden Digitalisierung wird auch Cyber als Feld für die Kriegsführung genutzt. JANINE SCHMODLT (Erfurt) zeigte auf, dass dies moderne Staaten vor eine rechtliche Herausforderung stellt: Hacker, die im staatlichen Auftrag handeln, sind nicht immer zweifelsfrei als solche zu identifizieren und damit auch nicht immer eindeutig als Kombattanten erkennbar. Auch können diese Hacker trotz ihres staatlichen Bezuges durchaus als Privatpersonen an der Cyberfront agieren. Das führt neben dem Problem der Identifizierung des Angreifers zum Dilemma der rechtlichen Einordnung und damit zur direkten Anwendung oder Nichtanwendung der Genfer Konvention sowie der Frage nach der (Il-)Legalität und dem Maß an Gewalt, das für Gegenschläge aufgewendet werden darf.

Zwischen den Panels wurden zwei Bücher im Format „Author meets Critics“ besprochen: Winfried Heinemann (Berlin) diskutierte mit Randall Hansen (Toronto) sein Buch „Unternehmen ,Walküre‘. Eine Militärgeschichte des 20. Juli 1944“, Agilolf Kesselring (Helsinki) besprach mit Frank Reichherzer sein Buch „Die Bundeswehr auf dem Balkan. Zwischen Krieg und Friedenseinsatz“.

Im Abschlussvortrag zeigte CHRIS THORNHILL (Manchester) nicht nur noch einmal auf, wie sich militärische interstaatliche Konflikte auf globale Bedingungen zurückführen lassen, sondern auch, wohin die Tagung führte. Frank Reichherzer und Henning de Vries hielten die für sie und den Forschungsschwerpunkt Militär und Gewalt am ZMSBw wichtigen Erkenntnisse fest: Die Grenze zwischen verbotener und erlaubter militärischer Gewalt ist dynamisch und das Ergebnis von Aushandlungen. Eine klare Linie lässt sich hier nicht ziehen, sondern viel eher die eingangs beschriebene Grauzone. Die rechtliche Dimension ist bei der Bewertung von militärischer Gewalt als Ordnungsgeber immens wichtig. Gleichzeitig wurde deutlich, dass es auch andere Ordnungsgeber gibt, wie zum Beispiel Religion. Deutlich wurde auch, dass Verständigungsprozesse über die Bewertung von Gewalt inter- und transnational, wenn nicht global ablaufen. Dabei kommt es zu Missverständnissen, die unterschiedliche Positionen in der Bewertung von Legalität und Illegalität militärischer Gewalt erzeugen, was – wie viele Beispiele der Tagung gezeigt haben – als Konstante gelten kann.

Die Tagung ist auf dem YouTube-Kanal des ZMSBw nachhörbar1; ausführliche Berichte zu den Vorträgen und Diskussionen finden sich auf der Homepage des ZMSBw.

Konferenzübersicht:

Heiko Biehl (Potsdam): Begrüßung

Frank Reichherzer (Potsdam), Henning de Vries (Postdam): Einführung

Panel 1: The Justification of War and International Order. From Past to Present

Lothar Brock / Hendrik Simon (Frankfurt am Main): Die Rechtfertigung von Gewalt als Diskurs zwischen Normativität und Machtpolitik – Wiederholungsstrukturen und Zeitschichten

Anuschka Tischer (Würzburg): Fürstliche Kriegsrechtfertigungen im Europa der Frühen Neuzeit: Die Konstituierung einer internationalen Kommunikationsgemeinschaft

Miloš Vec (Wien): Verrechtlichung, Politisierung und Umgehung des Rechts: (De-)Legitimierung der chemischen Kriegführung vor und nach Ypern, 1899–1925

Author meets Critics

Randall Hansen (Toronto) diskutiert mit Winfried Heinemann dessen Buch „Unternehmen ,Walküre‘. Eine Militärgeschichte des 20. Juli 1944“

Abendveranstaltung: Rechts(un)sicherheit in militärischen Auslandseinsätzen

Alfons Bora (Bielefeld): Grußwort

Christian Marxsen (Heidelberg): Rechts(un)sicherheit: Grauzonen des Rechts und Auslandseinsätze der Bundeswehr

Diskussions mit Jeannine Drohla (Berlin) und Hans-Peter Kriemann (Potsdam)

Panel 2: Globale Entwicklung von (Il)Legalität in Krieg und Konflikt

Christopher Daase: (Frankfurt am Main): Sanktionskriege: Die unilaterale militärische Durchsetzung internationaler Normen

Henning de Vries (Potsdam): Die Institutionalisierung des humanitären Völkerrechts: Eine Zumutung für internationale Politik?

Markus Thurau (Potsdam): Krieg und Gerechtigkeit – Perspektivwechsel der christlichen Kirchen im Atomzeitalter

Panel 3: Anwendung und Wandel des Prinzips militärische Notwendigkeit

David Hager (Amiens): Die Bombardierung von Städten abseits der Front 1914–18 und die Debatten um deren Legalität und Legitimität in der französischen Presse

Daniel Gunz (Wien): Physische Gewalt als (il)legitimes Instrument des „Erhalts“ und der „Förderung“ militärischer Disziplin: Das Verbrechen der „Soldatenmisshandlung“ in Österreich-Ungarns Streitkräften des Ersten Weltkrieges

Jean-Michel Turcotte (Mainz): Limiting Inhumanity in Warfare: The Geneva Conventions 1864–1949 and Western Military Officers

Author meets Critics

Frank Reichherzer (Potsdam) diskutiert mit Agilolf Kesselring dessen Buch:„Die Bundeswehr auf dem Balkan. Zwischen Krieg und Friedenseinsatz“

Panel 4: Military Cultures of Violence: Illegitimate Military Violence from the Early Modern Period to the Second World War

Sönke Neitzel (Potsdam): Military Cultures of Violence: Illegitimate Military Violence from the Early Modern Period to the Second World War

Gundula Gahlen (Berlin): Gewalt gegen Kriegsgefangene in der französischen und österreichischen Armee während der Revolutions- und Napoleonischen Kriege (1792–1815)

Alex Kay (Potsdam): British and Canadian Atrocities on the Western Front, 1914−1918

Panel 5: Alles eine Frage der Zeit? Grenzziehung und Grenzüberschreitung militärischer Gewalt

Olga Sturkin (Hamburg): Die Belagerung von Leningrad: Der Zeitfaktor und die Entgrenzung militärischer Gewalt in einem Blockadeunternehmen

Franziska Quaas (Hamburg): Ne ad dampnum exercitus: Prozesse der Regulierung militärischer Gewalt im Spiegel von temporalen Scheitern und entgrenzter Gewalt in den Italienfeldzügen Friedrich Barbarossas

Theresia Baum (Hamburg): Illegaler Frieden und legale Massaker – Überlegungen zur Aushandlung der Verhältnismäßigkeit militärischer Gewalt im Zuge der römischen Expansion

Panel 6: Die Bundeswehr zwischen historischer Verantwortung und neue Herausforderungen

Philipp Münch (Potsdam): Recht und Interesse. Die juristische Regelung der Gewaltpraxis der Bundeswehr im Afghanistan-Einsatz

Jon-Wyatt Matlack (Regensburg): “More humane than the Russians“: U.S. Army-Bundeswehr Maneuvers Mounting the Defense of the “West”

Timo Graf (Potsdam): Nie wieder Krieg? Der Pazifismus der Deutschen als Ergebnis historischer Verantwortung, politischer Narrative und unreflektierter Einstellungsforschung

Panel 7: Strategien der Kriegführung im postheroischen Zeitalter

Katharina Kukuk (Bonn): Zwischen Krieg und Postheroismus – Vom Ende des klassischen Heldentums zu einer Biopolitik des militärischen Konflikts

Janine Schmoldt (Erfurt): Sicherheit und Unsicherheit im (Cyber-)Krieg: Patriotische Hacker im Spiegel des Völkerrechts

Panel 8: Military Justice and the Radicalization of Warfare in the Japanese Armed Forces during the Asia-Pacific War

Tino Schölz (Berlin): Discipline and Insubordination in the Imperial Japanese Army during the Asia-Pacific War

Urs Zachmann (Berlin): Standardizing Military Violence: The Role of Judge Advocates in the Imperial Japanese Army during the Second World War

Kelly Maddox (Berlin): The Limits of Military Necessity: Unlawful Trials and Summary Executions in the Andaman and Nicobar Islands during the Japanese Occupation, 1942–1945

Abschlussvortrag

Chris Thornhill (Manchester): Legal Sociology and the End of Peace

Anmerkung:
1https://www.youtube.com/@zmsbw3711.